
Krankenhausbehandlung, die im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung durchgeführt wird, um den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen. Gemäß dem Sozialgesetzbuch (§115a SGB V) ist die nachstationäre Behandlung auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von vierzehn Tagen nach Beendigung der stationären Behandlung ...
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